Die Strompreisbremsen soll ab März 2023 umgesetzt werden und zunächst bis einschließlich Dezember 2023 greifen. Für die Monate Januar und Februar 2023 sollen Entlastungen rückwirkend gelten. Eine Verlängerung der Preisbremsen bis 30.04.2024 wird bereits im Gesetz in Aussicht gestellt. Die Entlastungen werden anhand der Prognosewerte ermittelt und sollen monatlich mit Ihrem aktuellen Abschlag verrechnet werden.
Strompreisbremse unter 30.000 kWh:
Strompreisbremse bei über 30.000kWh:
Die Entlastung soll wie auch bei Gas- und Wärmekunden monatlich gewährt werden, in dem diese in den Abschlagsbeträgen unter dem Vorbehalt der Rückforderung berücksichtigt wird.
Eine abschließende Abrechnung erfolgt wie gewohnt in der Jahresverbrauchsrechnung oder monatlich bei RLM-Kunden. Hier werden dann neben den geleisteten Abschlagsbeträgen auch die gewährten Entlastungsbeträge ausgewiesen und mit den tatsächlichen Verbräuchen und Kosten verrechnet.
Die Preisbremsen greifen auf Basis der Jahresverbrauchsprognose und NICHT auf dem tatsächlichen Energieverbrauch zu. Jeder der 80 % oder noch weniger Energie verbraucht als ihm prognostiziert wurde, zahlt für seinen gesamten Verbrauch maximal den festgelegten Höchstpreis. Also: Energiesparen lohnt sich auch weiterhin!
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