Neu ab 01.01.2025 für alle Strom-Netzanschlüsse nutzen Sie unser Netzanschlussportal
Neu: Ab 06.06.2025 gelten neue Umzugsmeldefristen!
Als regionaler Energieversorger bieten wir Ihnen flächendeckend Öko-Gas und Öko-Strom.
Fair und verlässlich
Seit 1911 beliefern wir als Eigenbetrieb unsere Bürger mit Strom und versorgen damit private sowie kommunale Einrichtungen.
Nachhaltig
Seit Januar 2014 weisen wir unsere gesamte Vertriebsmenge als zertifizierten Naturstrom aus.
Günstig und marktfähig
Durch unsere Risikoarme Beschaffungsstrategie erhalten unsere Kunden sichere, günstige und marktfähige Energiepreise.
Wegen betriebsnotwendigen Arbeiten an unserem Stromversorgungsnetz gemäß den allgemeinen Bedingungen wird am Mittwoch, den 02.07.2025 von 11:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr, Ihre Stromversorgung im Amboßweg Nr. 1-9 a unterbrochen.
Wir sind bemüht, die Unterbrechung so kurz wie möglich zu halten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie immer davon ausgehen, dass die elektrischen Anlagen unter Spannung stehen. Sämtliche Geräte, die sich im Standby-Betrieb befinden, schalten Sie bitte aus. Tiefkühltruhen und –schränke sollten Sie möglichst während der Abschaltzeit nicht öffnen.
Wir bitten für diese unumgängliche Maßnahme um Ihr Verständnis.
IHRE GEMEINDEWERKE SCHÖNKIRCHEN GMBH
Wegen betriebsnotwendigen Arbeiten an unserem Stromversorgungsnetz gemäß den allgemeinen Bedingungen musste in der Schaarkoppel kurzfristig am Freitag, den 27.06.2025 ab 11:00 Uhr, Ihre Stromversorgung unterbrochen werden.
Wir sind bemüht, die Unterbrechung so kurz wie möglich zu halten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie immer davon ausgehen, dass die elektrischen Anlagen unter Spannung stehen. Sämtliche Geräte, die sich im Standby-Betrieb befinden, schalten Sie bitte aus. Tiefkühltruhen und –schränke sollten Sie möglichst während der Abschaltzeit nicht öffnen.
Wir bitten für diese unumgängliche Maßnahme um Ihr Verständnis.
IHRE GEMEINDEWERKE SCHÖNKIRCHEN GMBH
Ab dem 06. Juni muss der Energielieferant werktags innerhalb von 24 Stunden auf einen Wechselwunsch reagieren. Nach wie vor sind Sie an die vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen gebunden. Eine rückwirkende Ummeldung aufgrund eines Umzugs ist nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie daher: Jeder Ein- oder Auszug sollte spätestens 14 Tage im Voraus an uns gemeldet werden, um die Ummeldung fristgerecht und reibungslos vornehmen zu können.
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