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Informationen rund um den §14a Energiewirtschaftsgesetz

Der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt die steuerbare Verbrauchseinrichtung in Deutschland. Unter steuerbaren Verbraucheinrichtungen werden Anlagen verstanden, deren Leistung wir als Netzbetreiber temporär begrenzen dürfen. Hierzu zählen u. a. Wärmepumpen und Ladeeinrichtung für E-Mobilität. Über diese netzorientierte Steuerung ist es uns möglich, unser Netz stabil zu halten.
Durch die stetig wachsende Anzahl von Einspeiseanlagen, entwickeln wir unser Stromnetz kontinuierlich und bauen weiter aus, um den Bedarf in unserem Netz auch in der Zukunft decken zu können.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind:

Wärmepumpen

Private Ladeeinrichtung für E-Autos (Wallbox)

Anlagen zur Raumkühlung

Stromspeicher

Das gilt für Bestandsanlagen (vor dem 1.1.2024)

Anlagen ohne Vereinbarung genießen unbefristeten Bestandsschutz, können aber freiwillig eine Vereinbarung nach § 14a EnWG eingehen. Die Anmeldung erfolgt über Ihren Elektro-Installateur.

Für Anlagen, die schon aktuell als Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG angemeldet sind, hat die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen bis zum 31.12.2028 vorgesehen. Spätestens nach diesem Zeitpunkt werden diese Anlagen in die Neuregelung überführt. Der Wechsel in die netzorientierte Steuerung ist jedoch vorher schon möglich.

Sollten an Ihrer Bestandsanlage technische Umbauten notwendig sein oder zusätzliche Einbauten erfolgen, ist es möglich, dass Sie unter die Neuregelung fallen. Wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihren Elektro-Installateur.

Das gilt für Neuanlagen (ab dem 1.1.2024)

Neue Anlagen, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, unterliegen automatisch der Teilnahmepflicht und werden von Ihrem Installateur angemeldet.

Es gilt automatisch Modul 1. Es besteht die Option in Modul 2 zu wechseln.

Die Geräte sind so anzuschließen, dass diese steuerbar sind.

Ausnahmen von der Neuregelung

Anlagen mit einer Leistung von weniger als 4,2 kW

Anlagen, die in der Mittelspannungsebene an das Stromnetz angeschlossen sind

Bestimmte gewerbliche Wärmepumpen und Raumkühlanlagen, die der Sicherheit des Produktes oder der Sicherheit für den Betrieb dienen (z.B. Kühlanlagen für Lebensmittel, Medikamente oder Serverräume und Rechenzentren)

Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 keine individuelle Vereinbarung nach §14a geschlossen haben. (Können freiwillig teilnehmen)

Nachtspeicherheizungen

montierte Wärmepumpen vor einem Haus

Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung

Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung erfolgt über Ihren Elektroinstallateur. Wichtig ist, dass dieser im Installateurverzeichnis eingetragen ist.

Nutzen hier bitte unser Netzanschlussportal.

 

Geltende Dokumente:

  • Energiewirtschaftsgesetz EnWG
  • Beschluss BK6-22-300 der Bundesnetzagentur
  • Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300(Festlegung) der Bundesnetzagentur
  • Beschluss BK8-22/010-A der Bundesnetzagentur
  • AGB Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a