Neu ab 01.01.2025 für alle Strom-Netzanschlüsse nutzen Sie unser Netzanschlussportal
Neu: Ab 06.06.2025 gelten neue Umzugsmeldefristen!
Ihr Abschlag berechnet sich anhand Ihres letzten Jahresverbrauches und den aktuellen Preisen durch die fälligen Abschlagstermine.
Den Abschlagsplan entnehmen Sie Ihrer Jahresrechnung.
Als Grundversorger in Schönkirchen werden alle Haushalte, deren Strombezug keinem bestimmten Lieferanten zugeordnet werden kann von den Gemeindewerken Schönkirchen beliefert.
Der Grundversorger springt im Rahmen der Ersatzversorgung für Strom ein. Es handelt sich um eine gesetzlich festgeschriebene Notversorgung.
Die Jahresrechnung in Schönkirchen, wird in der Regel Ende Januar per Post versandt.
Sollten Sie außerhalb von Schönkirchen beliefert werden, richten wir uns an den Abrechnungszeitraum des jeweiligen Netzbetreibers.
In diesem Fall wenden wir uns als Netzbetreiber an Sie. Als dieser sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, den Zählerstand einmal im Jahr zu ermitteln. Bitte übermitteln Sie uns Ihren Zählerstand. Die Rechnung erhalten Sie von Ihrem Lieferanten.
Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue Regelung für den Stromlieferantenwechsel in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurde. Die wichtigsten Änderungen sind:
1. **24-Stunden-Wechsel**: Verbraucher können ihren Stromlieferanten künftig innerhalb von 24 Stunden wechseln, sofern die vertraglichen Bedingungen dies zulassen. Dies ermöglicht einen schnelleren und flexibleren Wechselprozess.
2. **Keine rückwirkenden An-/Abmeldungen mehr**: Es wird nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an- oder abzumelden. Alle Änderungen, wie etwa Umzüge, müssen im Voraus gemeldet werden. Aktuell war es noch möglich, sich bis zu sechs Wochen rückwirkend an- oder abzumelden.
3. **Frühzeitige Umzugsmeldung erforderlich**: Bei einem Umzug sollte dieser so früh wie möglich gemeldet werden, idealerweise bereits nach der Unterzeichnung des Mietvertrags. Nur so kann der Stromvertrag rechtzeitig umgestellt werden, um unnötige Kosten zu vermeiden.
4. **Daten für die An-/Abmeldung**: Zur erfolgreichen Ummeldung werden die Kundennummer, Adresse (alt und neu), Zählernummer und gegebenenfalls die Marktlokations-ID (MaLo-ID) benötigt. Die MaLo-ID ist eine eindeutige Kennnummer für den Standort und befindet sich auf der Stromrechnung.
5. **Gültigkeit für Stromverträge**: Die neuen Regelungen betreffen ausschließlich Stromverträge. Gasverträge sind davon nicht betroffen.
6. **Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen**: Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Prozess des Lieferantenwechsels und die technische Abwicklung.
7. **Was bringt mir das?**: Die Änderung bringt mehr Flexibilität und beschleunigt den Wechselprozess, erfordert aber eine präzise und rechtzeitige Umzugsmeldung.
Teilen Sie uns einfach Ihre Umzugsmeldung über unser Kontaktformular oder per E-Mail vertrieb@gws-sh.de mit.
Der Grundpreis umfasst die Fixkosten einer Energielieferung, wie z.B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie gegebenenfalls einen Anteil für die Leistungsbereitstellung. Er kann je nach Energiebedarf variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine elektrische Energie verbraucht wird. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass auch bei einem Leerstand ein geringer Abschlag anfällt.
Für eine Anmeldung senden Sie uns das Auftragsformular ausgefüllt an vertrieb@gws-sh.de oder über das Kontaktformular.
Wir prüfen ob eine Versorgung möglich ist und übernehmen für Sie die Kündigung bei Ihrem aktuellen Lieferanten. Danach erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung.