Ab dem 27.04.2026 ist der Kundenservice/Vertrieb nur Vormittags zu erreichen!
Waffel- und Popcornverkauf beim 1. Maifest am 01.05.2026 in Schönkirchen
Alle Informationen rund um die Gemeindewerke Schönkirchen
Genuss trifft Tradition! Die Gemeindewerke Schönkirchen sind auch wieder am 1. Mai mit Popcorn und Waffeln dabei!
Am 01. Mai 2026 erwarten wir Sie beim traditionellen Maibaumaufstellen und laden Sie herzlich zu unserem Stand ein, sich mit frischen Waffeln sowie Popcorn zu versorgen.
Mitten in der Region: Als Ihr Energieversorger vor Ort bieten wir Ihnen nicht nur Flächendeckend Öko-Gas und Öko-Strom aus 100% Wasserkraft, sondern engagieren uns auch lokal für eine starke Gemeinschaft.
Der Erlös geht zu 100% an das Kinderhilfswerk Schönkirchen.
Das aus dem 1985 gegründeten Hilfsfonds für krebskranke Kinder in Schönkirchen hervorgegangen Kinderhilfswerk unterstützt neben anderen Projekten seit einigen Jahren Schulkinder mit einem täglichen Mittagessen in der Offenen Ganztagsschule Schönkirchen. In den bislang 41 Jahren seit Gründung wurden über 430.000 Euro Spendengelder an Kinder bzw. Familien in Not weitergeleitet.
Haupteinnahmequelle des gemeinnützigen Vereins sind Spenden von Privatpersonen und Firmen.
Ihre Gemeindewerke Schönkirchen
Aktuell sind in unserer Gemeinde Personen unterwegs, die sich unter falschen Angaben Zutritt zu Wohnungen verschaffen wollen. Dabei geben sie sich bspw. als Mitarbeiter von uns aus und versuchen, persönliche Daten oder Kundendaten zu erfragen.
Bitte seien Sie vorsichtig: Unsere Mitarbeiter kündigen sich vorher an und können sich jederzeit ausweisen. Geben Sie keine persönlichen Daten oder Vertragsinformationen an unbekannte Personen weiter und lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung!
Im Zweifel kontaktieren Sie bitte direkt unseren Kundenservice 04348-9592777 oder informieren die Polizei.
Weihnachtsmarkt in Schönkirchen
29.11.2025 ab 16:00 Uhr
30.11.2025 ab 12:00 Uhr
Ab dem 06. Juni muss der Energielieferant werktags innerhalb von 24 Stunden auf einen Wechselwunsch reagieren. Nach wie vor sind Sie an die vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen gebunden. Eine rückwirkende Ummeldung aufgrund eines Umzugs ist nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie daher: Jeder Ein- oder Auszug sollte spätestens 14 Tage im Voraus an uns gemeldet werden, um die Ummeldung fristgerecht und reibungslos vornehmen zu können.
IHRE GEMEINDEWERKE SCHÖNKIRCHEN GMBH
Wie jedes Jahr, sind die Gemeindewerke Schönkirchen am 1. Mai mit Popcorn und Waffeln dabei!