Achtung: Derzeit rufen Firmen im Namen der Gemeindewerke an und fragen nach Ihren Kundendaten. Bitte seien Sie vorsichtig! Wir fragen telefonisch keine Kundendaten ab!
Der Kundenservice/Vertrieb ist vorübergehend persönlich und telefonisch nur Vormittags zu erreichen!
Als Betreiber einer Wärmepumpe gemäß § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Entlastung bei den Stromkosten zustehen. Die Regelung sieht vor, dass bestimmte Stromverbräuche – unter anderem für Wärmepumpen – von energiewirtschaftlichen Umlagen teilweise entlastet werden können. Ziel ist es, die Nutzung elektrischer Energie für effiziente und klimafreundliche Anwendungen wie Wärmepumpen zu fördern.
Sollten Sie Ihren Anspruch wahrnehmen wollen, füllen Sie einfach die Eigenerklärung vollständig aus und schicken Sie sie uns zu:
Formular Antrag nach §22 EnFG: