Alle Informationen für unsere Marktpartner
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der Allgemeinen Versorgung nach §18 Abs. 1 EnWG hat die Gemeindewerke Schönkirchen GmbH gemäß §36 Abs. 2 EnWG den Grundversorger ermittelt. Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Für das Konzessionsgebiet der allgemeinen Stromversorgung in der Gemeinde Schönkirchen wurde nachfolgender Grundversorger ermittelt:
Gemeindewerke Schönkirchen GmbH Dorfstr. 4 24232 Schönkirchen.
Die Grundversorgungspflicht des zuvor genannten Energieversorgungsunternehmens gilt bis zum 31.12.2024. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.
Den Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers finden Sie hier:
Netzbetreiber sind verpflichtet, Letztverbrauchern (in Abweichung von § 17 StromNEV) individuelle Netzentgelte anzubieten.
Alle Netzentgelte und Bestimmungen für alle Netzkunden und Lieferanten für das Netz der Gemeindewerke Schönkirchen GmbH.
Alle Unterlagen zum Lieferantenrahmenvertrag im Netz der Gemeindewerke Schönkirchen.
Sämtliche Nachweise für die Marktpartner stehen hier
Welche Primärenergieträger nutzen wir? Im Gegensatz zu vielen anderen Energieversorgern liefern wir 100% Ökostrom aus
zertifizierter Wasserkraft. Das sehen Sie in unserem alljährlichen Energiemix. Die Stromkennzeichnung bezieht sich immer auf das Vorjahr. Ende 2023 legen wir die nächste Bilanz vor, dann für das Jahr 2022.
Alle Veröffentlichungsdaten auf einem Blick:
Vertrieb
T 04348 95 92 777
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Netzbetrieb
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M 0152 02 75 78 00
Gemeindewerke Schönkirchen
Dorfstraße 4
24232 Schönkirchen
Mo + Di | 8.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr |
Mi | 8.00 – 13.00 Uhr |
Do | 8.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr |
Fr | 8.00 – 12.00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
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