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Neue Preise zum 01.01.2025
Am 14.11.2022 hat der Bundesrat entschieden, im Dezember 2022 Erdgas- und Wärmekunden mit einer einmaligen Soforthilfe zu unterstützen. Um Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten, übernimmt der Bund einen Teil der Kosten für Fern- bzw. Nahwärme.
Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Die Höhe errechnet sich stattdessen aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs Gas multipliziert mit dem Bruttoarbeitspreis + 1/12 des Bruttogrundpreises.
In ihrer kommenden Jahresrechnung entnehmen Sie ihren Entlastungsbetrag auf der ersten Seite unter Restbetrag.
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