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Dorfteich mit Springbrunnen in Schönkirchen

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Soforthilfe-Paket

Soforthilfe Paket

Am 14.11.2022 hat der Bundesrat entschieden, im Dezember 2022 Erdgas- und Wärmekunden mit einer einmaligen Soforthilfe zu unterstützen. Um Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten, übernimmt der Bund einen Teil der Kosten für Fern- bzw. Nahwärme.

Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Die Höhe errechnet sich stattdessen aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs Gas multipliziert mit dem Bruttoarbeitspreis + 1/12 des Bruttogrundpreises.

In ihrer kommenden Jahresrechnung entnehmen Sie ihren Entlastungsbetrag auf der ersten Seite unter Restbetrag.

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Teil-Aufnahme eines Graffitis, das einen Mitarbeiter mit GWS-Jacke, Helm und Klemmbrett zeigt, der auf einen Wasserfall schaut

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